Der „Wahlarzt“ ist ein Privatarzt. Durch die Aufschlüsselung der Leistungen auf der Honorarnote kann je nach Krankenkasse eine Rückvergütung erfolgen.
Der „Wahlarzt“ ist ein Privatarzt. Durch die Aufschlüsselung der Leistungen auf der Honorarnote kann je nach Krankenkasse eine Rückvergütung erfolgen.