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Es handelt sich bei einem Wahlarzt um einen Privatarzt. Das heißt der Arzt hat keinen Kassenvertrag und sie bekommen eine Rechnung. Diese Rechnung (Honorar) können sie bei ihrer Krankenkasse und /oder Privatversicherung einreichen und bekommen die kosten (teilweise) rückerstattet.

Schlagwort:

Wahlarztordination